Für Fahrzeuge, die in ein Land außerhalb der Europäischen Union exportiert werden, ist bei der Ausfuhr eine Erklärung über die Ausfuhr abzugeben. Dann wird eine EX.A-Zollbescheinigung ausgestellt. Die Zollbescheinigung ist unter Umständen bei einer Verschiffung, bei der Einfuhr-Zollerklärung im Zielland oder für die Ausstellung eines EUR.1-Zertifikats erforderlich. Eine vom Zoll an der Außengrenze der EU abgestempelte Zollbescheinigung ist der Nachweis für den Verkäufer, dass er berechtigt ist, keine Mehrwertsteuer auszuweisen.